Kosten & Informationen für Privatversicherte

Kosten

Ein Termin dauert in der Regel 60 bis 120 Minuten und die Kosten liegen zwischen 60,- und 120,-Euro. Je nach Versicherungsvertrag übernehmen private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen einen Teil der Behandlungskosten und erstatten einige Medikamente.

Die Rechnungserstellung erfolgt im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GeBüH). Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten nicht.

Abgerechnet wird in der Regel nach GebüH Höchstsatz. Die Beträge können allerdings auch über denen der GebüH liegen. Das gleiche gilt auch für die Beihilfe. Einige Therapieverfahren sind noch nicht in direkter Nennung in das Gebührenverzeichnis eingegangen. Aus diesem Grund werden diese Therapien analog zu anderen Gebührenziffern oder nach dem üblichen Abrechnungssatz-Höchstsatz- abgerechnet.

Die Therapiemaßnahmen sind stets betreuungsintensiv und erfordern einen erhöhten Zeitaufwand. Aus diesem Grund können einzelne Abrechnungsziffern mehrfach angewendet werden!

Informationen für Privatversicherte

Versicherungen müssen die einzelnen nicht erstatteten Positionen einer Rechnung offen legen. Eine pauschale Äußerung, welcher Betrag einer Rechnung übernommen wird ist nicht ausreichend.

In der Regel bekommen Sie die eingereichte Rechnung in Kopie zurück, mit Vermerk, welche der Positionen zu welchem Anteil erstattet werden (dies gilt für Privatversicherungen ebenso wie für die Beihilfe).

Viele Versicherungen gehen dazu über, es Ihren Versicherten schwer zu machen, indem ohne Begründung ein Teil der Rechnung nicht erstattet wird. Es obliegt dann dem Versicherten, die an genaue Aufschlüsselungen der Rechnung einzufordern. Ist Ihnen der Aufwand hierfür zu groß – was vielen so geht – hat Ihre Versicherung ganz einfach viel Geld gespart.

Folgendes Prozedere ist möglich
  • Fordern Sie zuerst die Versicherung auf die einzelnen, nicht erstatteten Rechnungspositionen offen zu legen
  • Legen Sie später einen formlosen Einspruch gegen die Nichterstattung ein und ...
  • Fordern Sie eine Begründung für die Ablehnung ein
  • Sollte eine Versicherung einen berechtigten Anspruch verzögern oder verweigern, können Sie androhen den Ombudsmann der privaten Krankenversicherer in Berlin einzuschalten